Neues Buch: Verhandeln mit Deutschen

Die Geschichte deutschen und amerikanischen Rechts hatte viele Gemeinsamkeiten – doch dann entwickelten sich die Rechtsordnungen auseinander. Was in Deutschland zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung führte, löste in den USA eine enorme Differenzierung einer adaptierten einheitlichen Rechtsordnung aus.

Das war für mich wohl die interessanteste Erkenntnis bei der Vorbereitung des Kapitels über Verhandlungen im Umfeld des deutschen Wirtschaftsrechts, neben den Beobachtungen bei den Recherchen über die unterschiedlichen Verhandlungsstile:

Negotiations in Germany: The Business Law Perspective, in Wegerich (Hrsg.), Business Laws of Germany, Bd. 2, New York (Nov. 2009), ISBN-13: 9780314900050

 

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Das Kapitel in dem zweibändigen Werk behandelt Themen, die deutsche Leser weniger interessieren. Was eine Schutzbehauptung ist und wie fremd sie im internationalen Umfeld wirkt, wird die deutsche Partei bei Vertragsverhandlungen nicht überraschen.

Dasselbe gilt für die unendliche Zahl von Juristentypen. Der Ausländer sieht sich ja nicht nur mit Anwalt, Notar, Syndikus und Richter konfrontiert – Deutschland bietet so viel mehr.

Dass der ausländische Unterhändler vielleicht nur von substantial Performance und nicht von hundertprozentiger Vertragserfüllung ausgeht, was andere Verhandlungs- und Vertragsstile auslösen kann, weiß der gut vorbereitete deutsche Jurist auch.

Das Buch richtet sich an Juristen im englischsprachigen Ausland. Da das nicht einheitlich ist, spielt die Bandbreite sowohl in der riesigen materiellen Aufarbeitung des deutschen Wirtschaftsrechts wie in der Berücksichtigung zahlreicher Wirtschaftskulturen eine Rolle.

 

Published in: on November 20, 2009 at 2:51 am  Kommentar verfassen  
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Deutsche definieren Englisch neu

Warum bezeichnen heute so oft die englischsprachigen Nachrichten aus Deutschland Politiker als Shooting Star? So eine Welle gab es schon einmal. Meine Amis verstehen das nicht.

Bezeichnen deutsche Journalisten damit Leute am Ende ihrer Karriere, die verglühen? Das passt aber nicht zum Kontext der Berichterstattung in den Deutschen Welle- und sonstigen englischsprachigen Nachrichten über deutsche Politik. Dort geht es scheinbar um Leute, die einen meteoric Rise vorweisen.

Die hiesige Definition von Shooting Star zielt auf Sternschnuppen und Grünzeugs ab.

Nichtnachvollziehbares kennen wir ja von Handy und Bodybag. Und so viele englischsprachige Verträge deutscher Juristen, die keinen Übersetzer oder Fachmann hinzu gezogen haben, weil sie Englisch aus Film und Fernsehen kennen, strotzen von Fachbegriffen, die kein Ami versteht. Manchmal versteht sie selbst ein Anwalt, der in beiden Rechtsordnungen zuhause ist, nicht, obwohl er das rechtliche Gefüge kennt und die Bedeutung ähnlicher Klauseln erahnt.

Riesenunternehmen in Deutschland produzieren solche Machwerke häufiger als kleine Kanzleien, in denen der Chef wohl selbst entscheidet, ob nicht sorgfaltshalber ein Experte hinzu gezogen wird.

Oft sitzen in den Riesenunternehmen sogar Juristen mit LLM aus englischsprachigen Ländern. Ob ihnen die Unis verboten haben, die Grundkurse zu belegen, damit sie nicht mit einheimischen Juristen konkurrieren können, während sie jedoch in der deutschen Anstellung beweisen müssen, dass sie das fremde Vertragsrecht verstehen, obwohl sie nur Compliance, Börsen- oder Außensteuerrecht studieren durften? Genau so wirkt es.

Ist ja alles nicht so schlimm. Aber wenn der Ami den Vertrag nicht verstehen kann, dann kommt das Geschäft nicht zustande oder es gibt später enormen Ärger.

Kleiner Tipp für solche Vertragsschreiber: Der Einfachheit halber das Passiv völlig vergessen.

Alles aktiv ausdrücken. Dann wird im Englischen erkennbar, wer für was verantwortlich ist und wer was in welche Richtung liefert, leistet und zahlt. Damit lassen sich zwei Drittel aller Unverständlichkeiten beheben.

Die weiteren Tipps sind für meine Referendare und Praktikanten.  Die können englisch schreiben, wenn sie ihr Zeugnis erhalten. Wir üben das, fast wie im Kindergarten, wie Amis auch.

NACHTRAG:  Weiterführendes bei TransBlawg. MM hatte Shooting Star schon früher angesprochen. Daran erinnerte mich ich nicht, als ich mich über den Begriff im Fernsehbericht ärgerte, der mehreren anderen Erwähnungen des Modewortes in Koalitionsberichten aus Deutschland folgte.

Published in: on Oktober 24, 2009 at 1:01 am  Comments (2)  
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Gerichte in Hamburg und USA: Altersgrenze 65 Jahre

Arbeitsgericht Hamburg: kein Ausscheiden mit 65. Aus der Sicht des amerikanischen Anwalts, der deutsche Unternehmen in den USA berät, ist diese Meldung eines deutschen Blogs willkommen.

Damit lässt sich das Altersdiskriminierungsverbot in den USA überzeugender erklären als bisher. Wer eine Altersgrenze im amerikanischen Vertrag festlegen will, trifft auf Widerstand.

In den USA wird die Altersgrenze nämlich nicht als wirtschaftskulturelle Errungenschaft angesehen. Vielmehr gilt sie als eindeutige Diskriminierung.

Ausnahmen sind selten gerechtfertigt. Selbst die Berufspiloten in den USA machen bei der Abschaffung von Altersgrenzen in Arbeitsverträgen, Gesetzen und Verordnungen Fortschritte.

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Zu Verhandlungen von Verträgen in den USA hier eine freundliche Rezension meines Kapitels im Buch von Prof. Benno Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement. Das PDF zum Recht der USA steht mit freundlicher Genehmigung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. im Internet.

 

 

Published in: on Oktober 18, 2009 at 11:04 pm  Kommentar verfassen  
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High Noon am 1. Advent

Mandat, XYZ Corp., am 1. Advent: Brauche Termin, muss morgen auf Fax von gestern antworten. Die Papiere kommen gleich.

Forderung Anwalt, 2. Dezember: Unterschreiben Sie bis Montag die anliegende Zession aller Ihrer Urheberrechte an ABC AG, sonst folgt Klage. Siehe Liste. Sie haben sie widerrechtlich nach Verhandlungen mit ABC erworben.

ABC-Aktenvermerk zu Verhandlungen mit XYZ, 1. November: ABC möchte XYZs Rechte, siehe Liste, kaufen und für XYZs Produkte, die ABC bisher ohne Lizenzvertrag in ABCs Produkte einbaut, Lizenzverträge abschließen. ABC sendet XYZ in den nächsten Wochen den Vertragstext.

Zwar geht es ums Recht von drei Ländern, doch auch dann gilt noch der Beweiswert des älteren Anerkenntnisses, das die Rechte von XYZ belegt. Neuere U-Rechte gibt es nicht. Das Anwaltsschreiben kann als anticipatory Repudiation Schadensersatzforderungen auslösen.

Für den Torpedo in den Bug des Verhandlungsschiffes wäre ausnahmsweise Strafschadensersatz eine gerechte Lösung. Und für die rechtswidrige Produktnutzung finden sich schnell mehrere Anspruchsgrundlagen. Notfalls auch eine Injunction. Dann hat ABC nichts mehr zu verkaufen.

Vorschlag zur Güte: Ziehen Sie Ihre Forderung bis Montag, High Noon, unwiderruflich zurück.

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on Dezember 3, 2006 at 10:01 pm  Kommentar verfassen  
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Petty – Bei Verhandlungen vermeiden

In view of flaws in the translation supplied by a team of external translators the Federal Ministry of Justice is unfortunately compelled to refrain from making this translation available. We apologize for the inconvienence.

So schreibt das Bundesjustizministerium. Mag zwar den Tatsachen entsprechen, wirkt jedoch – abgesehen von den Tippfehlern – kleinlich.

Solche Sprachregelungen mit unnötigen Schuldzuweisungen meine ich im abgeschlossenen Manuskript zu Vertragsverhandlungen in den USA: Die zu vermeidenden Wendungen, die auf den deutschen Verhandlungspartner ein schlechtes Licht werfen.

Im Deutschen klingt der Text wie eine Erklärung, im Englischen wie eine Anschuldigung im Kindergarten-Ich nicht-Stil.

Published in: on September 26, 2006 at 1:32 pm  Kommentar verfassen  
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Streitwert

Auf den Geschäftswert oder Streitwert eines Mandates kommt es nicht an, wenn das Anwaltshonorar berechnet wird. Eine Stunde beim Wert von einer Mio. kostet den Stundensatz x 1 Stunde. Bei einem Wert von 50 Cents auch.

Warum ist das in den USA so? Präsident Lincoln erklärte, dass der Anwalt nur Zeit und Rat anzubieten hat. Von Zeit proportional zum Wert oder Rat proportional zum Wert sagte er nichts. 

Im Schiedswesen spielt der Wert eine Rolle. Dort rechnen die Schiedsgerichte manche Gebühren nach dem Wert der Sache ab. 

Auf diese Punkte gehe ich in meinem Manuskript zum Vertragswesen nicht ein, obwohl dort auch Kosten angesprochen werden. Sind sie erwähnenswert?

Published in: on Mai 8, 2006 at 12:09 pm  Kommentar verfassen  
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