Das Kapital stank am Kapitol, doch das Kapitol stank stärker

Im Kapitol regiert das Kapital. Es hält sich an die Spielregeln und kann sich bei Bedarf Volksvertreter kaufen. Als BPs Chef Hayward heute unter Eid im Kongress vernommen wurde, beachtete er eine wichtige Regel: Ausweichende Antworten, die die Abgeordneten ärgern, sind keine Lügen.

Mehr kann der Kongress kaum erwarten. Er will den BP-Chef zwar prügeln, aber nicht ins Gefängnis werfen. Dass Hayward ohne Rechtsanwalt erschien, war mutig. Vielleicht ist es ihm ernst, die Golfkrise zu meistern. Vielleicht wollte er Demut zeigen und sich für seinen Laden als Büßer opfern. Ganz allein erscheint heutzutage kaum ein Zeuge zur Vernehmung.

Die Schandtat des Tages kam aus den Reihen der Abgeordneten. Da entschuldigt* sich doch tatsächlich einer für den Druck, dem BP ausgesetzt wird, um die Verseuchung am Golf – wo schließlich der Ausgangspunkt für den Untergang der Dinosaurier liegen soll – einzudämmen und den Schaden zu ersetzen.

Im Namen des geschädigten Volkes genießt dieser Volksvertreter ein Luxusleben auf dem Capitol Hill, zahlt 500 Dollar jährlich in die Krankenkasse, hat die beste Gesundheitsversorgung der Welt und kann sich von Wahlkampfspendern Schecks an den Gürtel stecken lassen. Wer so in der Tasche des Kapitals steckt, hätte an diesem Tag besser den Mund halten sollen. 

Ganz unerwartet stank heute nicht das Kapital zum Himmel, sondern ein lautstarker Oppositionsbänkler.

* Nachtrag: Für die Entschuldigung hat sich der Stinker später entschuldigt.

Published in: on Juni 18, 2010 at 12:42 am  Kommentar verfassen  
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Amerikanische Marken: Verwechslung garantiert

Marken bestehen im amerikanischen Recht nach drei Arten von Rechtsgrundlagen:

1. Die nach Bundesrecht beim Bundesmarkenamt eingetragene Marke.
2. Die nach dem Recht eines Einzelstaats eingetragene Marke.
3. Die Common Law-Marke, die aufgrund ihrer Verwendung entsteht.

Warum ich darauf hinweise? Weil das Verhältnis dieser Marken zueinander oft missverstanden wird. Deshalb ein paar Klarstellungen:

a) Die ältere Common Law-Marke, die nirgends eingetragen ist, kann die beim USPTO eintragene Bundesmarke erfolgreich anfechten.
b) Die Bundesmarke wird nach der Incontestability Period stärker als die Common Law-Marke, also unanfechtbar. Bevor sechs Jahre seit der Eintragung vergangen sind, muss der Inhaber der Bundesmarke dazu den Verwendungsnachweis beim Bundes-Trademark Office einreichen. Wenn er die markengerechte Verwendung oder die formgerechte Einreichung des Nachweises vergisst, verfällt die eingetragene Marke. Außerdem verfällt sie später, wenn sie nicht alle zehn Jahre verlängert wird, aber das hat nichts mit der Unanfechtbarkeit zu tun.
c) Wenn die Bundesmarke unanfechtbar geworden ist, verfällt damit nicht der Wert der Common Law-Marke.

Hilft das? Wenn nicht, dann holen Sie sich beim Rechtsanwalt Rechtsrat ein. Auch das United States Patent and Trademark Office hält Informationen bereit, doch beziehen sie sich naturgemäß auf Bundesmarken.

Erkundigen Sie sich auch nach der Frist für die Aufnahme der Verwendung der Marke im Markt, den Usancen bei Cease and Desist-Abmahnungen und anderen Eigenartigkeiten, die so ganz anders als im Rest der Welt sind. Was Sie von anderen nationalen oder internationalen Verfahren kennen, lässt sich oft kaum gefahrlos auf die USA übertragen. Die USA sind zwar internationalen Abkommen beigetreten, doch gelten nach wie vor die nationalen Spielregeln, die manchen Ausländer schlicht schockieren.

Published in: on Juni 11, 2010 at 11:29 pm  Kommentar verfassen  
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