Muss der Bürger beten, wenn der Präsident ihn dazu aufruft? Ist der Aufruf mit der amerikanischen Verfassung vereinbar? Verletzten nahezu alle amerikanischen Präsidenten die United States Constitution, als sie zum Beten aufriefen oder einen Bettag gemäß 36 USC §119 proklamierten?
Das Bundesberufungsgericht den siebten Bezirks ist mit besonders klugen Richtern besetzt. Sie schreiben fast immer gut les- und nachvollziehbare Urteilsbegründungen. Am 14. April 2011 entschieden sie im Fall Freedom From Religion Foundation, Inc. v. Barack Obama die Frage, ob Präsident Obama die Bundesverfassung verletzte, als er nach dem Gesetz einen Bettag ausrief.
Das Gericht entschied, dass es nichts zu entscheiden gibt. Die Frage ist nicht justiziabel. Der Bürger wird zu nichts verpflichtet. Präsidenten reden viel, äußern Wünsche und Ideen, machen Vorschläge und erteilen Rat. Nicht alles, was sie tun, wird zur Bürgerpflicht.
Das gilt auch für den Gebetsaufruf nach dem Bundesgesetz. Der Bürger darf es nach Herzenslust ignorieren. Seine Rechte verletzt es nicht. Die Trennung von Kirche und Staat betrifft nicht seine Rechte. Da ein Streit fehlt, der Anlass zur Klage geben könnte, kann es auch keinen Prozess geben, entscheidet der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago. Wenn jemand klagen könnte, wäre es der Präsident, dem das Gesetz aufgibt, zum Bettag aufzurufen.