Freude des Anwalts: Kein Prozess

Zwei Dinge gefallen mir als Anwalt in den USA besonders:

1) Mandanten beim Aufbau helfen.
2) Mandanten vom Gericht fernzuhalten.

Aufbau ist das Gegenteil des Zerschlagens. Manche Kollegen, auch die auf die erste Instanz spezialisierten Litigators in meiner Kanzlei, gehen von der Maxime Ligitation is War aus, und lieben den Streit, um den Mandanten zum Sieg zu führen. Sieg ist gut, doch vor Gerichten in den USA bleibt es meist beim teuer erkauften Pyrrhussieg. Die Nerven, die Kosten, den Zeitverlust – das kann kein Urteil ersetzen. Und die Kostenerstattung gibt es beim Sieg nach der American Rule nicht. Das bestätigen auch meine Appellate Partners, die die Revision bis zum Supreme Court durchziehen: Ein richtiges Happy End gibt es auch beim Sieg nicht.

Wenn schon ein Prozess, meine ich, dann um den Prozess im US-Gericht zu blockieren. Der fuchsteufelswilde Handelsvertreter beispielsweise droht dem deutschen Hersteller, ihn vor die Jury zu zerren, ihm mit Strafschadensersatzforderungen den roten Heller zu nehmen, ihn und seine Mitarbeiter im Kreuzverhör auf die Matte zu zwingen, und die Welt über seine Straftaten in der Misshandlung seines amerikanischen Partners zu informieren. Wutschäumend setzt er eins aufs andere.

Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen?

Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt?

Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken. Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatralische Darbietung des heimischen Vertreters gegen den bösen Ausländer bewerten würde? Da geht es nicht allein um Recht und Unrecht, um Tatbestandsmerkmale und Gutachter.

Wenn man sich gegen das Risiko eines US-Prozesses entscheidet und den deutschen Rechtsweg wählt, muss der deutsche Prozess nicht unbedingt bis zum bitteren Ende dauern. Merkt der Wüterich erst einmal, dass ihm der Weg zum US-Gericht versperrt ist, wird er erst wilder. Ein Prozess im Ausland macht ihm Angst. Dann resigniert er.

So wird auch ein Vergleich zu vernünftigen Konditionen machbar. Und der Weg zum Aufbau im amerikanischen Markt ist wieder frei.

Published in: on Oktober 18, 2011 at 2:54 am  Kommentar verfassen  
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Warum ist der US-Prozess so teuer? Beispiel PS3 – DMCA

Wo eine gesetzliche Gebührenordnung Prozesskosten regelt, ist auch eine Versicherungsdeckung kalkulierbar. Mit einer Rechtsschutzversicherung macht man sich über Prozesskosten wenig Gedanken – bis man verliert und die Kosten der Gegenseite erstatten muss, oder bis man sich im Ausland streitet.

Wer in den USA in einen Prozess hineingezogen wird, muss verschiedene Besonderheiten bedenken:

Nach der American Rule bleibt jede Seite – auch im Falle des Siegs – für die eigenen Kosten verantwortlich.

Kostenordnungen für Gutachter- oder Anwaltshonorare gibt es nicht. Sie gelten als Kartellverstoß.

In den USA ist eine Rechtsschutzversicherung nicht kalkulierbar, also für den Prozess in den USA nicht verfügbar.

Mit 55 unterschiedlichen Rechtsordnungen in den USA stellen sich fast immer IPR-Fragen, die man in Europa meist nur im internationalen Verkehr kennt. Das steigert die Komplexität.

Der prozessuale Aufwand ist in der Regel höher als im deutschen Prozess. Je mehr Aufwand eine Partei verursacht, desto höher werden die Kosten für die andere Partei. Abkürzungen gibt es wenige, Umwege viele.

Der Aufwand wird nach der Zeit berechnet. Das gilt für Anwälte wie für Schiedsrichter, Protokollführer oder Sachverständige.

Wer es sich leisten, erschlägt den Gegner mit Schriftsätzen, auf die er reagieren muss, bis er finanziell in die Knie gezwungen ist.

 

GoAnimate.com: PS3-Prozesse

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Ein Beispiel ist der Pro­zess, den Sony gegen Geohot, den be­rühm­ten Pro­gram­mierer aus der iPhone-Ent­dros­selungs­szene, ange­strengt hat. Das Docket des Gerichts zeigt, wie Sony auf den Pro­grammie­rer Schrift­sätze los­ballert.

Prozes­sual wie mate­riell ist der Prozess auch inter­essant. Weil Paypal in dem Sony genehmen Gerichts­bezirk liegt und Geohot Paypal­nutzer sein soll, wird er im weit von seinem Wohn­ort entfern­ten Kali­for­nien vor Gericht gezerrt.

Die Ent­dros­selung des iPhones hat das Copy­right Office in Washington, DC, im Jahre 2010 wie erwartet für recht­mäßig befunden. Sony behauptet, dass eine vergleich­bare Ent­drosselung der Playstation PS3 rechts­widrig sei. Geohot soll an der Ent­drosselung, die eine im Gerät vorhandene Funktion nutzbar macht, mitge­wirkt haben. Dasselbe wird weiteren Beklagten aus aller Welt vorge­worfen.

Beim gegenwärtigen Sachstand wird Geohot aufgegeben, alle Rechner außer seinen PS3-Geräten einem unbetei­ligten Dritten zur Prüfung herauszugeben. Dieser soll feststellen, ob die Rechner Code enthalten, der das Ent­sper­rungs­verbot des Digital Millennium Copyright Act verletzt.

 

 

Published in: on Februar 20, 2011 at 2:24 am  Kommentar verfassen  
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Gürtelprügel gerügt: Kündigung

Kulturelle Unterschiede in der Bevölkerung plagen die USA. Doch wie soll eine Beamtin, der Kinder im Park anvertraut sind, ahnen, dass die Chefin aus einem anderen Farbkreis glaubt, Kinder ihrer Kultur dürfe man schlagen?

Cathleen Schandelmeier wurde flugs entlassen, als sie bei der Gürtelzüchtigung eines Kindes eingriff. Ihre Chefin hielt ihr wütend vor, diese Erziehungsmaßnahme sei für Kinder ihres Schlages unbedenklich.

Im Kündigungsschutzverfahren wegen Rassendiskriminierung erhielt die Beamtin von den Geschworenen 200000 Dollar als Entschädigung zugesprochen. Der Richter übernahm den Jury-Spruch jedoch nicht. Das darf er im US-Prozess.

In der Revision gewann die Beamtin am 8. Februar 2011. Die Urteilsbegründung im Fall Cathleen Schandelmeier-Bartels v. Chicago Park District ist leicht nachvollziehbar. Wer sich in die amerkanische Kultur, in der das Wort Rasse eine immense Rolle spielt, einlesen will, kann hier staunend etwas lernen:

She followed the sounds and saw J.J.’s aunt kneeling over him with her arm raised above her head, a belt looped in her hand. J.J. had a welt on his arm and was crying. Schandelmeier told J.J.’s aunt to stop, and the aunt left the Cultural Center with J.J. in tow.

Schandelmeier reported what she had seen and heard to Adams. Adams explained the J.J. incident as “a cultural thing,” because “this is the way we discipline children in our culture.” (Schandelmeier assumed, reasonably, that Adams intended to refer to African-American culture.) Adams also told her that, before Hillary Rodham Clinton wrote the book, It Takes a Village, “that was the philosophy that her culture had abided by.” Adams then explained to Schandelmeier that she (Adams) had the “unspoken permission” of the parents of the African-American junior counselors at camp “to grab them and put them back into line.”

 

Published in: on Februar 8, 2011 at 10:13 pm  Kommentar verfassen  
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