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==Subpoena==

Die “Subpoena“ (lateinisch: unter Strafe) ist das im amerikanischen Beweisrecht eingesetzte Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Dritte zur Auskunft in oder gelegentlich vor einem Prozess verpflichtet werden.

In deutschsprachigen Medien wird die “Subpoena“, die sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht Einsatz findet, gelegentlich als Vorladung bezeichnet. Die persönliche Vorladung ist jedoch lediglich einer von mehreren Fällen, in denen eine “Subpoena“ genutzt wird.  Grundsätzlich wird eine Beweisauskunft mit der “Subpoena“ verlangt. Die Beweisauskunft kann in der “Subpoena“ als schriftliche oder mündliche Auskunft bezeichnet sein. Ist sie mündlich, kann die “Subpoena“ als Vorladung zur Vernehmung, der “Deposition“, verstanden werden.  Richtet sich die “Subpoena“ auf eine schriftliche Auskunft, wird sie meist mit einem umfangreichen Fragenkatalog, den “Interrogatories“, verbunden. Die schriftliche Beweiserhebung kann mit der mündlichen Beweiserhebung verbunden werden. Dann wird der Angesprochene, der weder Partei noch bezeichneter Zeuge sein muss, mit einer “Subpoena Duces Tecum“ aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage an die befragende Partei mitzubringen.

Im Unterschied zum Recht in Deutschland und vermutlich anderen deutschsprachigen Ländern erfolgt die Beweiserhebung zunächst vor den Parteien, nicht vor dem Gericht. Die “Subpoena“ wird daher von der Partei erlassen, die die Beweiserhebung beabsichtigt. Im Zivilprozess ist die Gegenpartei in der Regel zur Teilnahme an der Vernehmung der Person berechtigt. Außerdem darf sich die mit der “Subpoena“ angesprochene Person selbst anwaltlich vertreten lassen.

Format: Die “Subpoena“ wird in der Form eines Schriftsatzes verfasst. Sie enthült meist eine ausführliche Einführung mit detaillierten Definition von Begriffen, die in ihr verwandt werden, sowie beispielsweise von Unterlagen und untersuchten Themen.

Beispiel: Anfang Mai 2006 entschied ein Gericht in Washington über eine “Subpoena“ in einem Tauschbörsenfall. Musikunternehmen verklagten zahlreiche behauptete Musiktauscher. Sie richteten eine Subpoena an eine unbeteiligte Partei, nämlich einen ISP, mit dem Befehl auf Vorlage eines Verzeichnisses von IP-Anschriften, anhand deren die Kläger die Beklagten den IP-Anschriften und den behaupteten Urheberrechtsverletzungen zuordnen wollten. Einer der noch unbekannten Kläger beantragte die Aufhebung der “Subpoena“, weil er nicht im Gerichtsbezirk wohnt. Der Fall zeigt, wie die “Subpoena“ eingesetzt wird und wie man ihr begegnen kann.

Hinweis: In jedem der etwa 55 Rechtskreise der USA gilt unterschiedliches Prozessrecht. Die obige Darstellung muss daher nicht an jedem Ort der USA zutreffen. Im Bundesrecht finden sich die wesentlichen Verfahrensregeln in den “Federal Rules of Civil Procedure“ und “den Federal Rules of Evidence“.

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on April 5, 2013 at 4:16 pm  Kommentar verfassen  
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