In Afrika gingen Gerüchte um, ein Anwalt sei kein zugelassener Anwalt gewesen, als er eine Botschaft in den USA vertrat. Er habe sie in Immobiliensachen auch um viel Geld betrogen. Zur Verschleierung habe er ein Unternehmen gegründet. Das habe seine Zulassung ebenfalls verloren. Neues Personal an der Botschaft habe einen Skandal aufgedeckt und der Regierung berichtet.
Der Blogschreiber recherchierte afrikanische und amerikanische Quellen. An der Geschichte ist etwas dran, merkte er. Er veröffentlichte einen Bericht, in dem er Behauptungen als Behauptungen, Vorwürfe als Vorwürfe und Verdächtigungen als Verdächtigungen bezeichnete.
Kurz darauf erhielt der Blogschreiber eine EMail, die ihn den Bericht sperren ließ: Der Verfasser bezeichnete sich als Opfer des Berichts, die Vorwürfe als Erfindungen, die Behauptungen als Ansichten eines feindlich gesinntes Stammes in Afrika, die fehlenden Zulassungen als der Öffentlichkeit unbekannt und daher nicht im öffentlichen Interesse.
Zudem sei der Blogschreiber gierig motiviert, die Botschaft gegen den EMailverfasser anzustacheln und ein eigenes Botschaftsmandat zu erhaschen.
Daher habe sich der Blogschreiber erdreist, die böswilligste Sülze abzulassen, die die zivilisierte Welt selbst auf niedrigster Stufe je erlebt hätte. Eine Anklage stimmt: Der Blogschreiber hatte das Opfer nicht um seine Stellungnahme gebeten.
Der Blogschreiber hatte eigentlich mit Kommentaren anderer Art gerechnet: Eine Krähe hacke selbst einer Ex-Krähe kein Auge aus. Er sei zu rücksichtsvoll gegenüber der verdächtigten Ex-Krähe.
Mal sehen, wer zuletzt lacht. Die Washingtoner Presse berichtet nun von der gegen das Opfer eingereichten Klage mit Forderungen in Millionenhöhe. Der Blogschreiber hält sich raus, bis das Gericht ein Urteil fällt. Dann wird der Bericht wohl entsperrt.