Hypokritisch, doch nicht dumm: Tax on Sex

Gewerblicher Sex kommt dem Staat zugute, auch wenn die Bevölkerung prüde und hypokritisch sein mag. Er kann dem versagten Geschäft Strafen aufbrummen.

Vor allem erkennt er den fiskalischen Wert von im Sex-Weichbild liegenden Handlungen. Den realisiert er bei Bars, Tanz, käuflichen Gesprächen, Gymnastik und Unterhaltungsformen.

Wie die Besteuerung verläuft und wie verfassungsvereinbar sie ist, zeigt anschaulich das Urteil im Fall 729, Inc. v. Kenton County Fiscal Court

vom 24. November 2010 aus dem schönen Kentucky. Leicht lesbar ist es auch.

Published in: on November 28, 2010 at 7:38 pm  Kommentar verfassen  
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Kurznachrichten altbekannt – Langtexte sterben aus?

IM-Kommunikation gibt es in der Kanzlei seit Anfang 1984. Der Wang Mainframe kannte sie. Später gab es sie über AOL und GroupWise mit DOS, GEOS und Windows. GChat ist Mode, Pidgin schlägt Brücken.

IBM Selectric Ball

An alles hat sich nicht jeder gewöhnt, und manche an nichts. Früher kannten alle das Telex und wussten zumindest, was Morse bedeutet. Heute erschrecken sie sich vor Twitter, selbst wenn sie sich an die kaum längeren SMS gewöhnt haben.

Abkürzungen und Kurznachrichten sollten niemanden erschrecken. Doch wandeln sie sich mit der Zeit.

np für No Problem stellt die Anwälte ohne Kinder vor Rätsel. Gemeint ist Keine Ursache oder You are welcome.
k
für OK? Auch das will nicht jeder wahrhaben. Trotz der Effizienzsteigerung von 50%.

Umgekehrt bringen neuere Mitarbeiter trotz lebenslanger Internet- und Rechnererfahrung simple Begriffe aus der Kurznachrichtentechnik wie Telex und Telegramm durcheinander.

Bei Langformaten kennen viele selbst den Unterschied zwischen beschichtetem Faxpapier und Kohlepapier nicht, obwohl sie noch in Akten zu finden sind.

Und an der Fähigkeit, längere Werke zu verfassen, zweifeln auch immer mehr. Vielleicht haben sie als Kinder keine Postkarten beschrieben und als Teenager keine Liebesbriefe verfasst, die von Kurz- bis zu Ewiglangtexten in jedem erdenklichen Format zu finden waren.

Published in: on November 19, 2010 at 11:52 pm  Kommentar verfassen  
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Blogschreiber schadenfroh

In Afrika gingen Gerüchte um, ein Anwalt sei kein zugelassener Anwalt gewesen, als er eine Botschaft in den USA vertrat. Er habe sie in Immobiliensachen auch um viel Geld betrogen. Zur Verschleierung habe er ein Unternehmen gegründet. Das habe seine Zulassung ebenfalls verloren. Neues Personal an der Botschaft habe einen Skandal aufgedeckt und der Regierung berichtet.

Der Blogschreiber recherchierte afrikanische und amerikanische Quellen. An der Geschichte ist etwas dran, merkte er. Er veröffentlichte einen Bericht, in dem er Behauptungen als Behauptungen, Vorwürfe als Vorwürfe und Verdächtigungen als Verdächtigungen bezeichnete.

Kurz darauf erhielt der Blogschreiber eine EMail, die ihn den Bericht sperren ließ: Der Verfasser bezeichnete sich als Opfer des Berichts, die Vorwürfe als Erfindungen, die Behauptungen als Ansichten eines feindlich gesinntes Stammes in Afrika, die fehlenden Zulassungen als der Öffentlichkeit unbekannt und daher nicht im öffentlichen Interesse.

Zudem sei der Blogschreiber gierig motiviert, die Botschaft gegen den EMailverfasser anzustacheln und ein eigenes Botschaftsmandat zu erhaschen.

Daher habe sich der Blogschreiber erdreist, die böswilligste Sülze abzulassen, die die zivilisierte Welt selbst auf niedrigster Stufe je erlebt hätte. Eine Anklage stimmt: Der Blogschreiber hatte das Opfer nicht um seine Stellungnahme gebeten.

Der Blogschreiber hatte eigentlich mit Kommentaren anderer Art gerechnet: Eine Krähe hacke selbst einer Ex-Krähe kein Auge aus. Er sei zu rücksichtsvoll gegenüber der verdächtigten Ex-Krähe.

Mal sehen, wer zuletzt lacht. Die Washingtoner Presse berichtet nun von der gegen das Opfer eingereichten Klage mit Forderungen in Millionenhöhe. Der Blogschreiber hält sich raus, bis das Gericht ein Urteil fällt. Dann wird der Bericht wohl entsperrt.

Published in: on November 14, 2010 at 2:24 am  Kommentar verfassen  
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Mit 14 im KZ. Wahnsinn nach der Befreiung

Mit vierzehn sollte sie bei Facebook, nicht im KZ leben. Facebook gab es nicht, jüdisch war die Familie, also blieb das KZ. Da lernte sie deutsch und deutsche Ordnung. Mit tätowierter Nummer auf dem Unterarm.

Sie lacht, wenn sie von der grausamen Zeit berichtet. Sie hat sie überlebt. Die meisten anderen nicht. Was folgte, kommt ihr schlimmer vor. Denn die Zeit danach sollte ja für Rettung vom Bösen, für Umschwung zum Guten stehen.

Sie kann es nicht fassen. Die Deutschen bezahlten für Wiedergutmachung. Auch für sie, ist sie überzeugt. Bloß, wo ist das Geld geblieben?

Als sie in der Schweiz lebte, verschwand der Anwalt, der ihren Antrag bearbeitet hatte. Als sie in Israel wohnte, erwies sich das zugesagte Geld als Fata Morgana; bei einem dritten Anwalt entschwand die Hoffnung in schwammigen Erklärungen.

Sie gab jahrzehntelang auf, zog in den USA die Familie groß und stellte ihre Fragen wegen einer Entschädigung erst wieder im hohen Alter, diesmal persönlich bei der Claims Conference in New York.

Dem deutschen Anwalt erklärt sie: Die CC verwalten russische Juden. Die mögen keine polnische Jüdin. Die geben ihr keinen Penny. Die hocken auf dem deutschen Geld und leben von seiner Verwaltung. Ich kann nur einem Deutschen trauen. Ihr Beweis ist die Zahl in ihrer Haut.

Der Anwalt zeigt ihr, wie sie als Holocaust-Härtefall eine Zuwendung erhalten kann, und hört sich öfters die Erlebnisse aus der schlimmen Zeit an.

Er erkundigt sich bei Juden unterschiedlicher Abstammung über die bös klingende Vermutung von der Verweigerung und Unterschlagung von Entschädigungsgeldern. Die CC-Leute sind respektiert, bei Veranstaltungen deutscher und amerikanischer Institutionen gut eingeführt und wirken nicht wie Straftäter.

Plötzlich erscheinen Berichte über den Missbrauch von Entschädigungsfonds in der CC-Verwaltung. Bisher hatte der Anwalt den Missbrauch nur bei Verwandten und Bekannten verstorbener Opfer erlebt und verfolgt. Die kassierten mit betrügerischen Lebensbescheinigungen und anderen Tricks Bezüge, die Opfern gehören. Das alte 14-jährige KZ-Mädchen wird auflachen. Es weiß jetzt, dass es nicht verrückt geworden ist.

Published in: on November 12, 2010 at 1:09 am  Kommentar verfassen  
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Geschäftsgelegenheit: Die FTC-Verordnung 16 CFR 437

Die FTC-Verordnung zur Ankündigung einer Geschäftsgelegenheit in 16 CFR Part 437 ist veraltet. Die Anforderungen mit 22 verordneten Merkmalen belasten Anbieter. Gleichzeitig schützen sie den Empfänger nicht ausreichend vor Betrug.

Amerikaner sollen bei der Wahl am 2. November 2010 zwar ihre Ablehnung der Bundeseinmischung in lokale Angelegenheiten, zu denen das Vertragsrecht zählt, ausgedrückt haben. Doch der Bund tut viel für Unternehmen und Verbraucher, und ein wenig Rechtseinheitlichkeit und landesweite Rechtssicherheit schadet nicht.

Das Verbraucherschutz- und Wettbewerbsaufsichtsamt des Bundes, die Federal Trade Commission, weiß das. Sie verkündet daher am 8. November 2010 im Federal Register, Bundesanzeiger, einen Prüfungsbericht mit Empfehlungen.

Damit die Öffentlichkeit nicht von geplanten Änderungen überfahren wird, darf sie auf Papier oder elektronisch ihre Meinung zum Thema Disclosure Requirements and Prohibitions Concerning Business Opportunities kundtun. Zur Öffentlichkeit zählen in diesem Sinne auch betroffene Unternehmen und Verbraucher im Ausland.

Published in: on November 7, 2010 at 4:15 pm  Kommentar verfassen  
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