Sonnenklar: DMCA erlaubt iPhone-Entdrosselung

Wer den DMCA lesen kann, konnte das am 26. Juli 2010 verkündete Ergebnis zum Thema

  • Rulemaking on Exemptions from Prohibition on Circumvention of Technological Measures that Control Access to Copyrighted Works

vorhersagen:

  • Statement of the Librarian of Congress on the Anticircumvention Rulemaking: Text
  • Determination of the Librarian of Congress and Text of the Regulation (to be published in Federal Register Tuesday, July 27): PDF
  • The Recommendation of the Register of Copyrights: PDF

 

Die Entdrosselung des iPhone bleibt legal – der Begriff Jailbreaking klingt noch falscher als je zuvor. Das iPhone zu verändern, um es kompatibel für andere Netze und Softwareanbieterdienste zu machen, bleibt legal.   

Auch zur Verwandlung von Musik, Video, Texten und anderen Werken hat das Urheberrechtsamt als für die Beurteilung der Anwendbarkeit des Digital Millennium Copyright Acts zuständige Stelle ein paar klarstellende Worte gesagt.

Geistige Eigentumsrechte sind und bleiben legale Monopole – und Monopole dürfen nur in engen, gesetzlich festgelegten Grenzen genutzt werden. Das ist rechtlich sonnenklar. Warum dann die Augenwischerei vieler Politiker und Rechtevertriebler?

Published in: on Juli 26, 2010 at 10:10 pm  Kommentar verfassen  
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Apple behindert Entdrosselung

Mit einem neuen Bootrom versucht Apple erneut die Entdrosselung des iPhones zu behindern und zwingt den Kunden, Software nur in seinem Laden zu kaufen. InfoWorld erklärt die technischen Details für Laien in New iPhone 3G S may be jailbreak-proof.

Im Kern verbietet Apple damit Softwareanbietern, über alternative Onlineshops wie Ice und Cydia Software für das iPhone zu vertreiben. Im Internet wird zwar behauptet, dass diese Shops Raubkopien anböten. Der Nutzer dieser Dienste weiß jedoch, dass sie legale Software gratis oder gegen Entgelt – nach Belieben der Softwarehersteller – vertreiben.

Die Taktik Apples erweist sich daher vornehmlich als Wettbewerbsbehinderung, genauso wie IBM früher Rechnerkunden an Wartungsleistungen knebelte.

Apples Monopolistengebaren ist angesichts der bekannten Verzögerungen bei der Freigabe von Apple von Apps in AppStores verbraucherschädlich. Im Fall Google Voice untersucht die Federal Communications Commission in Washington bereits das Verhalten Apples.

Eine Google Voice-Variante eines Drittanbieters ist von Cydia auf entdrosselten iPhones installierbar und funktioniert. Andere Programme, die nicht im AppStore von Apple zu finden sind, dienen der Reparatur und Bedienung des Telefonrechners auch auf Kommondozeilenebene sowie der Kommunikation mit Rechnern zur sichereren Datenübertragung.

Für die kundenknebelnde Koppelung gibt es keine Rechtfertigung.

 

Published in: on Oktober 21, 2009 at 12:15 am  Kommentar verfassen  
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