Wer den DMCA lesen kann, konnte das am 26. Juli 2010 verkündete Ergebnis zum Thema
-
Rulemaking on Exemptions from Prohibition on Circumvention of Technological Measures that Control Access to Copyrighted Works
vorhersagen:
- Statement of the Librarian of Congress on the Anticircumvention Rulemaking: Text
- Determination of the Librarian of Congress and Text of the Regulation (to be published in Federal Register Tuesday, July 27): PDF
- The Recommendation of the Register of Copyrights: PDF
Die Entdrosselung des iPhone bleibt legal – der Begriff Jailbreaking klingt noch falscher als je zuvor. Das iPhone zu verändern, um es kompatibel für andere Netze und Softwareanbieterdienste zu machen, bleibt legal.
Auch zur Verwandlung von Musik, Video, Texten und anderen Werken hat das Urheberrechtsamt als für die Beurteilung der Anwendbarkeit des Digital Millennium Copyright Acts zuständige Stelle ein paar klarstellende Worte gesagt.
Geistige Eigentumsrechte sind und bleiben legale Monopole – und Monopole dürfen nur in engen, gesetzlich festgelegten Grenzen genutzt werden. Das ist rechtlich sonnenklar. Warum dann die Augenwischerei vieler Politiker und Rechtevertriebler?