Die FTC-Verordnung zur Ankündigung einer Geschäftsgelegenheit in 16 CFR Part 437 ist veraltet. Die Anforderungen mit 22 verordneten Merkmalen belasten Anbieter. Gleichzeitig schützen sie den Empfänger nicht ausreichend vor Betrug.
Amerikaner sollen bei der Wahl am 2. November 2010 zwar ihre Ablehnung der Bundeseinmischung in lokale Angelegenheiten, zu denen das Vertragsrecht zählt, ausgedrückt haben. Doch der Bund tut viel für Unternehmen und Verbraucher, und ein wenig Rechtseinheitlichkeit und landesweite Rechtssicherheit schadet nicht.
Das Verbraucherschutz- und Wettbewerbsaufsichtsamt des Bundes, die Federal Trade Commission, weiß das. Sie verkündet daher am 8. November 2010 im Federal Register, Bundesanzeiger, einen Prüfungsbericht mit Empfehlungen.
Damit die Öffentlichkeit nicht von geplanten Änderungen überfahren wird, darf sie auf Papier oder elektronisch ihre Meinung zum Thema Disclosure Requirements and Prohibitions Concerning Business Opportunities kundtun. Zur Öffentlichkeit zählen in diesem Sinne auch betroffene Unternehmen und Verbraucher im Ausland.