Erstes Gebot: Rechtsfrieden

Rechtsfrieden ist ein deutscher Begriff und ein deutsches Ziel, lange im deutschen Rechtswesen verankert und historisch nachvollziehbar. In den USA kommt legal Peace nicht dieselbe Bedeutung zu.

Doch auch hier kann man dieses Ziel erfolgreich anstreben. Die amerikanische Rechtskultur, die nicht von einer explosiven Abmahnmanie verunsichert ist, steht unter dem Druck ungeheurer Verfahrenskosten, die jede Seite selbst trägt.

Selbst im ernsten Streit ist der Ruf nach Complaint und Litigation selten lauter als der nach Klage und Prozess. Deutsche melden sich in den USA oft mit dem Wunsch nach einem Cease and Desist Letter bei Angelegenheiten, bei denen Amerikanern der Gedanke an eine Abmahnung längst nicht kommt.

Da die Hälfte der Streitfragen aus Missverständnissen resultieren – fremde Rechtsordnung, andere Usancen im Geschäftsverkehr, mieses Englisch oder Deutsch, selbst gebastelte Verträge ohne Berücksichtigung Fragen internationalen oder des jeweils anderen Rechts – lassen sich viele Probleme durch die geduldige Darlegung der rechtlichen und faktischen Auffassungen beider Seiten klären – ganz ohne Einschaltung eines Gerichts und guten Willen vorausgesetzt.

Wenn der Rechtsfrieden dann in einen neuen Vertrag einmündet, sind alle zufrieden. Der Vertrag kann als Mutual Termination and Release bestehende Beziehungen zur Vermeidung jeden Risikos beenden. Oder er kann neue Grundlagen für gemeinsame Unternehmungen schaffen.

Theoretisch ist dann nur der Anwalt noch nicht glücklich – der so geschaffene Rechtsfrieden ist längst nicht so profitabel wie der brutale Krieg vor Judge and Jury.

Den Peacemaker vergessen die Beteiligten jedoch selten. Sie belohnen ihn mit Aufbauaufträgen. Die können viel interssanter sein als die Zerschlagungswut.

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on Februar 28, 2009 at 8:34 pm  Comments (7)  
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