Betrügerwebseiten im Prozess

FEDERAL TRADE COMMISSION v. ONE OR MORE UNKNOWN PARTIES MISREPRESENTING THEIR AFFILIATION WITH THE MAKING HOME AFFORDABLE PROGRAM

So lautet die Parteienbezeichnung in einem Prozess vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington. In der Sache geht es um Webseiten, die Besuchern vorgaukeln, staatliche Hilfe zu bieten, während sie mit amtlichen Emblemen zu Datensammlern führen.

Da der Begriff Impressum in den USA unbekannt ist, musste die Bundesverbraucherschutzkommission FTC zunächst gegen Unbekannt vorgehen. Jetzt fiel jedoch eine Entscheidung, die den Namen Scot Lady als Beklagten nennt. Das Gericht bescheinigte der FTC die Schlüssigkeit der Klage.

Impressum oder nicht – Betrüger kann man finden.

Published in: on März 4, 2011 at 8:45 pm  Kommentar verfassen  
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