Datenschutz ist auch in den USA etwas wert. Finanzdaten, Gesundheitsdaten und manche andere unterliegen strengem gesetzlichen Schutz. Besonders die Social Security Number – als allgemeine Identifikationsnummer mangels eines Personalausweises und Meldeamts missbraucht – darf nicht in die falschen Hände geraten.
Verdient im Fall Laura Krottner v. Starbucks Corporation die Besorgnis um verlorene Personaldaten einschließlich der SSN von 97000 Starbucks-Angestellten jedoch eine Sammelklage?
Nein. Solange der Schaden nicht finanziell spürbar wird, urteilte am 14. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht in San Francisco, geht das nicht.
Die Kläger dürfen klagen, denn sie besitzen die Aktivlegitimation, Standing, auch wenn der Schaden nur befürchtet wird, denn er ist nicht nur hypothetisch.
Dennoch ist die Klage nach materiellen Recht abzuweisen, wenn der Schaden aus Sorgen, nicht Verlust besteht, erklärt das Gericht mit einer kurzen Begründung: http://sbx.rex.im.
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