Social Media: Schadensverhütung

Was soll der Anwalt tun, wenn die Mandanten Social Media nicht verstehen und nicht mitbekommen, wie ihr Unternehmen dort zugrunde geredet wird?

Schnell eingreifen und antworten? Auch wenn er nicht weiß, ob die Mandantschaft das will? Wenn Gefahr im Verzuge besteht?

Heute traf mal wieder alles zu. Mandanten kaufen ein Unternehmen. Bei Twitter wird berichtet, dass es schließt. Der Anwalt weiß, dass genau das Gegenteil wahr ist. Das monatelang vorbereitete Closing hat heute stattgefunden. Die Mandanten bereiten die Weiterführung intensiv vor.

Da sie bei Behörden und unerreichbar sind, antwortet der Anwalt bei Twitter mit kommentierenden Retweets: „Im Gegenteil“ lautet die Antwort auf die behauptete Einmottung.

Ist das der vertretbare Mittelweg zwischen der Offenlegung von vielleicht noch vertraulichen Details und der Abwendung von Rufschaden? Die Mandanten haben nichts von Vertraulichkeit gesagt. Das Geschäft lebt vom guten Ruf und Ruhm.

Doch ein Anwalt weiß oft mehr als Mandanten, die die Welt nicht alles wissen lassen wollen. Andererseits können Gerüchte in Social Media den guten Ruf in Windeseile ruinieren. Daher die Suche nach dem Mittelweg.

Der Schaden ist abgewendet. Die Twitterer reden nicht mehr vom Dichtmachen.

Published in: on Dezember 24, 2010 at 3:25 am  Kommentar verfassen  
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