Internetzensur a la Hamburg lehnt der Kongress ab, und das Obergericht Kaliforniens erweitert den Forumschutz. Das Haftungsprivileg gilt auch für Forennutzer, entschied es am 20. November im Fall Barret v. Rosenthal.Rosenthal hatte in einer Newsgroup Verleumdungen wiederholt. Da das Gesetz die Haftung auf die Quelle solcher Erklärungen beschränkt und Foren weder haften können noch Inhalte entfernen müssen und Rosenthal wie ein Forum wirkte, haftet sie dem behaupteten Verleumdungsopfer für die Verbreitung der Inhalte nicht.
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