Ist der Menschheit damit gedient, dass Mädchen in Ohio nun zweimal klagen dürfen, um ihr Recht auf eine Abtreibung einzuklagen? Das Bundesberufungsgericht weigert sich, das neue Gesetz aus Ohio gegen die Abtreibung für verfassungswidrig zu erklären. Nur die Beschränkung auf eine einzige Klage hob es heute auf: Cincinnati Women’s Services, Inc. v. Taft.
Erfordert etwa die Irak-Entsendung eines jedes Soldätchens unter 21, das nicht einmal ein Bier trinken durfte, eine gerichtliche Genehmigung?
Nein, solcher Schutz gilt nur ungeborenem, nicht dem bereits lebenden Kanonenfutter.
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