Nachdem schon deutsche Versicherer keine Regressforderungen wegen der Anschläge vom 11. September 2001 auf Washington, New York und Pennsylvanien durchsetzen konnten, verlor nun die Luftfahrtgesellschaft United Airlines vor dem Berufungsgericht seinen Ersatzanspruch gegen ihren Versicherer mit der Begründung, die Einwirkung auf ihr Eigentum entspreche nicht den Versicherungsbedingungen.
Irgendwo muss der Schaden immer hängenbleiben, so ungerecht das auch scheint.
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