Wie sieht die Gebührenordnung für Rechtsanwälte in den USA aus, werde ich gelegentlich gefragt.
So etwas gibt es nicht, lautet die Antwort, denn sie würde einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen.
Dazu könnte man viel ausführen und erklären. Doch reicht es vielleicht zu erwähnen, dass das Kartellrecht zu den bundesweit geregelten Themen zählt – deshalb kann man die Anwort mit landesweiter Verbindlichkeit geben. Das ist sonst selten der Fall, weil die meisten Rechtsfragen des Unternehmensalltags vom einzelstaatlichen Recht abhängig sind, also dem der 50 Staaten, des District of Columbia am Sitz der Hauptstadt Washington, von Puerto Rico, der Junferninseln usw.
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