High Noon am 1. Advent

Mandat, XYZ Corp., am 1. Advent: Brauche Termin, muss morgen auf Fax von gestern antworten. Die Papiere kommen gleich.

Forderung Anwalt, 2. Dezember: Unterschreiben Sie bis Montag die anliegende Zession aller Ihrer Urheberrechte an ABC AG, sonst folgt Klage. Siehe Liste. Sie haben sie widerrechtlich nach Verhandlungen mit ABC erworben.

ABC-Aktenvermerk zu Verhandlungen mit XYZ, 1. November: ABC möchte XYZs Rechte, siehe Liste, kaufen und für XYZs Produkte, die ABC bisher ohne Lizenzvertrag in ABCs Produkte einbaut, Lizenzverträge abschließen. ABC sendet XYZ in den nächsten Wochen den Vertragstext.

Zwar geht es ums Recht von drei Ländern, doch auch dann gilt noch der Beweiswert des älteren Anerkenntnisses, das die Rechte von XYZ belegt. Neuere U-Rechte gibt es nicht. Das Anwaltsschreiben kann als anticipatory Repudiation Schadensersatzforderungen auslösen.

Für den Torpedo in den Bug des Verhandlungsschiffes wäre ausnahmsweise Strafschadensersatz eine gerechte Lösung. Und für die rechtswidrige Produktnutzung finden sich schnell mehrere Anspruchsgrundlagen. Notfalls auch eine Injunction. Dann hat ABC nichts mehr zu verkaufen.

Vorschlag zur Güte: Ziehen Sie Ihre Forderung bis Montag, High Noon, unwiderruflich zurück.

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on December 3, 2006 at 10:01 pm Leave a Comment
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Petty – Bei Verhandlungen vermeiden

In view of flaws in the translation supplied by a team of external translators the Federal Ministry of Justice is unfortunately compelled to refrain from making this translation available. We apologize for the inconvienence.

So schreibt das Bundesjustizministerium. Mag zwar den Tatsachen entsprechen, wirkt jedoch – abgesehen von den Tippfehlern – kleinlich.

Solche Sprachregelungen mit unnötigen Schuldzuweisungen meine ich im abgeschlossenen Manuskript zu Vertragsverhandlungen in den USA: Die zu vermeidenden Wendungen, die auf den deutschen Verhandlungspartner ein schlechtes Licht werfen.

Im Deutschen klingt der Text wie eine Erklärung, im Englischen wie eine Anschuldigung im Kindergarten-Ich nicht-Stil.

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on September 26, 2006 at 1:32 pm Leave a Comment
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Streitwert

Auf den Geschäftswert oder Streitwert eines Mandates kommt es nicht an, wenn das Anwaltshonorar berechnet wird. Eine Stunde beim Wert von einer Mio. kostet den Stundensatz x 1 Stunde. Bei einem Wert von 50 Cents auch.

Warum ist das in den USA so? Präsident Lincoln erklärte, dass der Anwalt nur Zeit und Rat anzubieten hat. Von Zeit proportional zum Wert oder Rat proportional zum Wert sagte er nichts. 

Im Schiedswesen spielt der Wert eine Rolle. Dort rechnen die Schiedsgerichte manche Gebühren nach dem Wert der Sache ab. 

Auf diese Punkte gehe ich in meinem Manuskript zum Vertragswesen nicht ein, obwohl dort auch Kosten angesprochen werden. Sind sie erwähnenswert?

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on May 8, 2006 at 12:09 pm Leave a Comment
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