High Noon am 1. Advent

Mandat, XYZ Corp., am 1. Advent: Brauche Termin, muss morgen auf Fax von gestern antworten. Die Papiere kommen gleich.

Forderung Anwalt, 2. Dezember: Unterschreiben Sie bis Montag die anliegende Zession aller Ihrer Urheberrechte an ABC AG, sonst folgt Klage. Siehe Liste. Sie haben sie widerrechtlich nach Verhandlungen mit ABC erworben.

ABC-Aktenvermerk zu Verhandlungen mit XYZ, 1. November: ABC möchte XYZs Rechte, siehe Liste, kaufen und für XYZs Produkte, die ABC bisher ohne Lizenzvertrag in ABCs Produkte einbaut, Lizenzverträge abschließen. ABC sendet XYZ in den nächsten Wochen den Vertragstext.

Zwar geht es ums Recht von drei Ländern, doch auch dann gilt noch der Beweiswert des älteren Anerkenntnisses, das die Rechte von XYZ belegt. Neuere U-Rechte gibt es nicht. Das Anwaltsschreiben kann als anticipatory Repudiation Schadensersatzforderungen auslösen.

Für den Torpedo in den Bug des Verhandlungsschiffes wäre ausnahmsweise Strafschadensersatz eine gerechte Lösung. Und für die rechtswidrige Produktnutzung finden sich schnell mehrere Anspruchsgrundlagen. Notfalls auch eine Injunction. Dann hat ABC nichts mehr zu verkaufen.

Vorschlag zur Güte: Ziehen Sie Ihre Forderung bis Montag, High Noon, unwiderruflich zurück.

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 on December 3, 2006 at 10:01 pm Leave a Comment
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Unbekannte verfolgen

Wie verfolgt man Unbekannte? Die Frage stellt sich für Opfer von Rufmord und Schmähkritik im Internet. Dieselben Fragen stellen sich Inhabern von Urheberrechten, deren Werke unerlaubt über legale Netzwerke vertrieben werden, welche die Teilnehmer anonym auftreten lassen.

C. Beck erörtert einen kürzlich in Washington entschiedenen Fall. Musikfirmen setzen unbekannten Tauschbörsennutzern nach. Sie verklagen sie ohne Namensnennung, also als John und Jane Does.

Anschließend verpflichten sie ISPs zur Auskunft über Kunden, die mit den den ISPs zugeordneten IP-Adressen aufgefallen waren. Zwar ist die Zuordnung einer IP-Anschrift nicht aussagekräftig. Doch kann sie unter Umständen in eine weiterführende Richtung weisen.

Gegen das Mittel der Subpoena zur Beweisausforschung wandte sich ein Beklagter. Er hält das Gericht für unzuständig, weil er nicht in Washington wohnt. Das Gericht wies den Antrag ab. Wenn der Beklagte erst einmal identifiziert ist, kann er den Antrag auf Abweisung der Klage wegen der örtlichen Unzuständigkeit immer noch stellen. Zuerst muss der ISP das Verzeichnis den Klägern aushändigen.

Interessant ist, dass anonyme Schreiber aus Europa ihre Aktivitäten auf US-Server verlagern. Wissen sie nicht, dass der in Europa meist unzulässige Ausforschungsbeweis in den USA der Normalfall ist?

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 on May 11, 2006 at 8:28 pm Leave a Comment
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