So naiv

Wenn man sieht, wie schnell sich das Blatt bei kleinen Dummheiten wendet und Naivität plötzlich zivilrechtlich, strafrechtlich und womöglich politisch bedeutsam wird, kann einem angst und bange werden.

Ein unverrückbares Lebenslang kann sich ein Heranwachsender nicht vorstellen. Doch das ist heute bei Industriespionage, einer “versehentlich” eingesteckten CD mit Kontendaten und vielerlei anderem nicht mehr auszuschließen.

Der Skandal der geklauten Veteranen-Laptops, der letztlich im Sande verlief, weil die Diebe nicht einmal den Wert ihrer Beute erkannten, fällt in diese Kategorie.

Manchmal kann man nach einer Sitzung mit Vertretern von 3-Buchstaben-Ämtern nur den Kopf schütteln. Das Grab, das sich mancher Schlaue aus Doofheit schaufelt, ist abgrundtief.

Und noch tiefer, wenn Grenzen überschritten werden und jemand Spionage oder Landesverrat flüstert. Zum Glück gelangt so etwas nicht jede Woche auf den Schreibtisch. Doch oft genug, um das Schloss in der Tür zu rechtfertigen.

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on October 13, 2006 at 12:30 pm Leave a Comment
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Heulen mit Wölfen

Das Wall Street Journal spricht heute die delikate Frage an, ob Unternehmen ihren wegen Unternehmensangelegenheiten angeklagten Mitarbeitern die Verteidigungskosten erstatten dürfen – oder umgekehrt, ob die Staatsanwalt den ebenfalls angeklagten Unternehmen die Erstattung durch Druckmittel verbieten darf.

Ziel der Strafverfolgung ist es oft, das Personal strafrechtlich weich zu klopfen, um Beweise gegen das Unternehmen zu erlangen.

Wenn diese Druckmittel zulässig werden, werden die Mitarbeiter effektiv den Wölfen zum Fraß vorgeworfen. $100.000 sind bei einer Strafverteidigung schnell ausgegeben, wenn der Vorwurf auf Wirtschaftskriminalität lautet. Wie soll sich ein kleiner Angestellter die Verteidigung leisten können?

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Anklage von einer Bundesstaatsanwaltschaft oder einer einzelstaatlichen stammt. Auch bei einer Untersuchung durch den Kongress oder eine der Obersten Bundesbehörden mit drei Buchstaben verursacht erheblichen Aufwand.

Aus Washingtoner Sicht gilt auch: Wenn wir Mitarbeiter der Drei-Buchstaben-Behörden vor Kongress und Gericht auf Kosten des Amtes verteidigen dürfen, sollte für den Privatsektor kein anderes Recht gelten.

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on March 28, 2006 at 1:08 pm Comments (2)
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